Reiseziele Flughafen Bremen
Reiseziele und Fluggesellschaften
Dank der günstigen Lage und guten Erreichbarkeit wird der Flughafen in Bremen jährlich von vielen Passagieren genutzt. Aufgrund dieses massenhaften Zustroms haben viele Fluggesellschaften Vertrauen in diesen Flughafen und führen daher auch wöchentliche oder tägliche Linienflüge von und zu verschiedenen Reisezielen durch. Es werden Nonstop-Flüge zu rund 50 Reisezielen in Europa und Nordafrika angeboten. Die meisten Reiseziele liegen in Europa, dabei sollte man vor allem denken, an: Spanien (Kanarische Inseln), die Türkei und Griechenland, aber auch Großbritannien, Island und Skandinavien gehören beispielsweise zu den Möglichkeiten.
Ryanair Terminal
Aufgrund der umfangreichen Reiseangebote hat Ryanair ein eigenes Terminal am Flughafen Bremen. Mit Ryanair können Sie spottbillig zu vielen schönen Reisezielen fliegen. Die Reiseziele, die Sie mit Ryanair vom Flughafen Bremen aus buchen können, sind folgende:
- Milaan Bergamo (Italië)
- Faro (Portugal)
- Porto (Portugal)
- Madrid (Spanje)
- Girona Barcelona (Spanje)
- Malaga (Spanje)
- Tenerife Sth (Spanje)
- Alicante (Spanje)
- Gran Canaria (Spanje)
- Palma (|Spanje)
- Fuerteventura (Spanje)
- Edinburgh (Schotland)
- Dublin (Ierland)
- Tallinn (Estland)
- Riga (Letland)
- Stockholm Skavsta (Zweden)
- Gothenburg City (Zweden)
- Beziers (Frankrijk)
- Tampere (Finland)
- Corfu (Griekenland)
Sie können schon ab 37 € ein Rückflugticket zu einem der oben genannten Reiseziele buchen.
Aktuelle Ankunfts- und Abflugzeiten
Aufgrund der vielen Reiseziele landen und starten alle halbe Stunde viele Flugzeuge am Flughafen Bremen. Möchten Sie wissen, wann Ihr Flugzeug startet oder gerade landet? Checken Sie hier den aktuellen Flugplan vom Flughafen Bremen.
Flugverspätungen und andere Probleme
Wenn sich Ihr Flug verspätet hat oder Sie andere Probleme mit einer Airline haben, helfen die Resiserechtsexperten von Aviclaim Ihnen gerne weiter. Beispielweise hat die Fluggesellschaft Ihnen das Boarding wegen eines überbuchten Fluges verweigert? Dann fordern Sie jetzt eine Entschädigung ein!